Konkret – Mehrwertsteuersenkung

So langsam drängt die Zeit bei Unternehmen für konkrete Maßnahmen – auch wenn der Bundesrat noch mit der Sondersitzung und voraussichtlichen Verabschiedung des Gesetzes hierzu bis 29. Juni 2020 Zeit hat.

GDI und EKM haben Hilfestellungen erarbeitet, so dass für Sie die erforderlichen Änderungen in Ihrer GDI leicht umzusetzen sind. Und natürlich ist der EKM-Support vorbereitet, Sie zu unterstützen.

Aus EKM-Sicht ist es wichtig, dass Sie für Ihr Unternehmen vor allem folgende Punkte mit Ihrem Buchhalter bzw. Ihrem Steuerberater klären:

  • Was wird auf welche Konten gebucht? Einen guten Anhaltspunkt hier bieten die DATEV-Kontenrahmen.
  • Können nach der Umstellung die gleichen Erlöskonten verwendet werden wie vor der Umstellung?
  • Welche Konten sollen für Leistungen mit abweichender Mehrwertsteuer verwendet werden?
  • Welche Sonderfälle mit abweichender Besteuerung gibt es im Unternehmen z. B. Mieten, laufende Leasingverträge, Anzahlungen?

Grundsätzliches

Die Mehrwertsteuer ist eine leistungsbezogene Steuer. Daraus resultiert, dass stets der Steuersatz angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Leistungserstellung gültig ist.

EKM-Empfehlung: Rechnen Sie vor der Umstellung der Steuersätze alles ab, was möglich ist. Damit können Sie den Gesamtaufwand für diese Aktion enorm reduzieren.

GDI Finanzbuchhaltung

Im Webinar der GDI vom 17. Juni 2020 zum Thema Mehrwertsteuersenkung wird Ihnen sehr anschaulich gezeigt, wie Sie die Steuerschlüssel und Sachkonten ändern bzw. neu anlegen.

In Kürze stellt GDI ein Update der GDI Fibu zur Verfügung. Hier gibt es dann separate Masken, die die Änderungen erleichtern. Die GDI informiert Sie hierüber auf der Startseite Ihrer Software unter „Aktuelles“.

Wichtig! Im Rahmen des Updates werden durch die GDI automatisiert keine neuen Konten und/oder Steuerschlüssel angelegt; dies kann nur manuell erfolgen.

GDI Warenwirtschaft

Die Steuerschlüssel in der GDI Wawi können Sie im Unternehmen grundsätzlich selbst umstellen. Zur Erleichterung stellt EKM zusätzlich zwei Tools zur Verfügung:

  • Anhand eines Tools können bei allen offenen Angeboten und Aufträgen die Steuersätze entsprechend der neuen Vorgaben umgestellt werden. Abweichungen hiervon sind bei dieser Variante von der Buchhaltung manuell einzupflegen.
  • Durch die Implementierung eines Triggers ist es möglich, dass bei allen Belegen (1.7. bis 31.12.2020), die nicht per Belegübernahme generiert werden, der Steuersatz in Abhängigkeit vom Lieferdatum automatisch gesetzt wird.

Möchten Sie eines dieser EKM-Tools für Ihre GDI Wawi verwenden? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an unseren Support mit einer Terminanfrage. Bitte beachten Sie, dass es während der Implementierung und dem Testen der Tools, ca. 1 bis 2 Stunden, ein Arbeiten in der GDI Wawi nicht möglich ist. Nennen Sie uns gerne die Zeitfenster, die für Ihr Unternehmen gut passen.

Angeschlossene Systeme und Schnittstellen

Sie verwenden

  • Buchhaltungssoftware von Drittanbieter
  • Shop-Systeme
  • EDIFACT Schnittstellen
  • ….

Klären Sie bitte rechtzeitig mit Ihren jeweiligen Ansprechpartnern, ob Änderungen in den Schnittstellen zur GDI Software erforderlich sind.

Falls das der Fall ist, wenden Sie sich bitte an unseren Support:

E-Mail: info@ekm.de, Telefon: 089 629960-0

Ihr EKM-Team